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Entwöhnung / Langzeittherapie

  • Im Anschluss an einen Entzug stellt sich für die Patientin oder den Patienten, seine Angehörigen, die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber und die Hausärztin oder den Hausarzt die Frage, wie es mit der Behandlung der Abhängigkeitserkrankung weiter gehen soll; erfolgt keine weitere Intervention, steigt das Risiko deutlich, dass die alten Konsummuster wieder aktiviert werden
  • Wichtig ist es, mit der Patientin oder dem Patienten gemeinsam – möglichst frühzeitig – das weitere Prozedere zu besprechen; insbesondere gilt es zu klären, ob eine Entzugsbehandlung ausreicht oder ob weitere Unterstützungsmassnahmen für die Zielerreichung nötig sind
  • Für die Aufrechterhaltung der Abstinenz respektive eines kontrollierten Konsums kann eine weitergehende rückfallprophylaktische Behandlung angezeigt sein; in Frage kommen sowohl stationäre als auch ambulante Therapieangebote

Stationäre Therapieangebote

  • Es besteht ein differenziertes Angebot an stationären Therapien. Die Therapiedauer variiert stark und liegt im Durchschnitt zwischen 3 und 4 Monaten, kann bei gleichzeitigem Bestehen von komorbiden Störungen auch um einiges länger sein; eine Langzeit-/Rehabilitationstherapie von 1- 2 Jahren wird heute in der Regel nicht mehr angeboten
  • Eine stationäre Entwöhnungstherapie ist indiziert, wenn
    • gravierende Störungen im körperlichen, psychischen (z.B. schwere zusätzliche psychische Erkrankungen wie Persönlichkeitsstörungen Depressionen, Angsterkrankungen) oder im sozialen Bereich vorliegen
    • das soziale Umfeld des Betroffenen keine ausreichende Unterstützung bietet
    • keine berufliche Integration besteht
    • keine stabile Wohnsituation gegeben ist
    • wiederholte Trinkereignisse mit Alkohol während der ambulanten oder teilstationären Behandlung vorgekommen sind
    • von kognitiv-neuropsychologischer Seite her die betroffene Person dazu in der Lage ist, eine Bereitschaft zur Veränderung vorliegt und eine gewisse Introspektionsfähigkeit sowie eine Bereitschaft, sich aktiv in einen Veränderungsprozess einzulassen, besteht
  • In der Regel findet vor der stationären Therapie ein Vorgespräch statt, in dem über das entsprechende Behandlungskonzept und die Rahmenbedingungen informiert wird. Vorstellungen, Ziele und Wünsche sollen von Seiten des Betroffenen benannt werden können
  • Die Effektivität der stationären Entwöhnungstherapie bei Alkoholabhängigkeit konnte vielfach nachgewiesen werden; nach Katamnesestudien korrelieren die Erfolgsfaktoren Abstinenz, Trinkmengenreduktion, gesellschaftliche und berufliche Reintegration sowie Lebenszufriedenheit der Betroffenen positiv mit der Dauer der Behandlung 

Stationäre Angebote finden Sie in der Infodrog Datenbank Suchthilfeangebote Schweiz.

Tagesklinische Angebote

  • Tagesklinische Angebote richten sich an Betroffene, die nach einem Entzug abstinent leben wollen, aber selbständig bisher keine tragfähige Abstinenz erzielen konnten und eine hohe therapeutische Intensität in einem zumindest teilweise geschützten Rahmen benötigen; dabei bleibt der Realitätsbezug zu ihrer sozialen Umgebung erhalten

Nachsorgeangebote

Nebst der Nachsorge durch die Hausärztin oder den Hausarzt sollten idealerweise weitere unterstützende Angebote organisiert werden. Für den Erhalt einer langfristigen Abstinenz ist eine medikamentöse Unterstützung in Erwägung zu ziehen.

  • Nachsorgegruppen: verschiedene Institutionen, insbesondere Suchtfachkliniken bieten Nachsorgegruppen für den Erfahrungsaustausch sowie zur Rückfallprophylaxe an
  • Suchtfachstellen, Suchttherapien: Individuelle weiterführende Behandlung in einer Suchtfachstelle oder in einer suchttherapeutischen Praxis; wichtig ist eine möglichst nahtlose Weiterführung nach vorangegangen stationären und tagesklinischen Behandlungen
  • Selbsthilfegruppen: Je nach Bedürfnis kann eine Selbsthilfegruppe – insbesondere anschliessend an den Entzug – sehr hilfreich sein, da Erfahrungen ausgetauscht, Probleme besprochen und gegenseitige Hilfestellungen geleistet werden (vgl. Selbsthilfe)
  • Tagesstrukturen/Arbeitsstellen/IV-Integrationsmassnahmen: Einen nachgewiesenen positiven Einfluss auf den Erfolg der Behandlung haben Tagesstrukturen und/oder Arbeitsstellen (ggf. über IV-Integrationsmassnahmen an den ersten Arbeitsmarkt heranführen); diese Massnahmen gilt es in der Planung entsprechend frühzeitig z.B. in Zusammenarbeit mit der Suchtfachstelle oder anderen spezialisierten Stellen) zu berücksichtigen
  • Begleitetes oder betreutes Wohnen: eine Unterstützung im Wohnen bietet sich an, wenn die Ressourcen für die Alltagsbewältigung nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind und sich Betroffene entscheiden, vorübergehend oder längerfristig in einem geschützteren Rahmen zu leben 

Ambulante Angebote finden Sie in der Infodrog Datenbank Suchthilfeangebote Schweiz.


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