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Prävention

  • Die Prävention ist grundsätzlich auf zwei Achsen aufgebaut:
    • Verhaltensprävention, auf Person zentriert
    • Verhältnisprävention basierend auf Reglementierung und gesetzlicher Grundlage

Verhaltensprävention

  • Universelle und selektive Präventionsmassnahmen, welche einerseits auf die Sensibilisierung der Allgemeinbevölkerung abzielen und andererseits Risikogruppen im Fokus haben (z.B. junge erwachsene Männer). Diese werden von den kantonalen und interkantonalen Präventionsorganisationen angeboten (vgl. www.sos-spielsucht.ch)
  • Indizierte Prävention können z.B. gratis Helpline-Angebote sein, welche Betroffenen und Angehörigen zur Verfügung stehen.

Verhältnisprävention

Lotterien

  • Diese finanzieren über eine zweckgebundene Abgabe die Präventionsaktivitäten der Kantone. Sie sind per Gesetz angehalten, die Spielenden über die Risiken des Geldspiels und Unterstützungsmöglichkeiten aufzuklären, sowie eine Sperrmöglichkeit für Online-Spiele anzubieten.
  • Neu muss ein Sozialkonzept auch von Lotterien erarbeitet und umgesetzt werden, welches die Früherkennung von problematischen Spielenden erlaubt.
  • Mindestalter von 16 Jahren an den traditionellen Verkaufsstellen; für Swisslos und für Spiele im Internet gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren.
  • Die Tactilo-Automaten in den Cafés/Bars der Romandie sind besonders problematisch, da keine persönliche Registrierung notwendig ist und somit keine Altersüberprüfung ermöglicht wird. Fast die Hälfte der Patientinnen und Patienten in störungsspezifischer Behandlung sind Tactilo-Spieler.

Casinos

  • Zugangskontrollen sind vorgeschrieben (Alter 18 Jahre).
  • Ein Sozialkonzept muss in jedem Casino, welches die Früherkennung von problematischen Spielenden erlaubt, vorhanden sein.
  • Die Möglichkeit der freiwilligen Spielsperre, welche schweizweite Gültigkeit hat, muss gegeben sein.
  • Das Personal wird bezüglich Früherkennung regelmässig geschult; sie können mit den regionalen Suchtfachstellen zusammen arbeiten.
  • Casinos sind verpflichtet, Spielende, die über ihren finanziellen Verhältnissen spielen, zu sperren.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, sich in grenznahen Casinos sperren zu lassen.

Online-Geldspiele

  • Casinos dürfen seit 2019 ihre Geldspiele online anbieten. Massnahmen zur Prävention und zum Spielerschutz wurden harmonisiert und gelten für Lotterien und Casinos, basierend auf der Gefährlichkeit der Spiele, gleichermassen.
  • Online-Angebote der Landeslotterien und Casinos setzen ein Mindestalter von 18 Jahren fest.
  • Indem Minderjährige Prepaid Karten (paysafecards) nutzen, ist es für sie einfach auf ausländischen Seiten zu spielen.
  • Diese Anbieter haben in der Regel nur ein Minimum an Informationen und Spielerschutzmassnahmen.

 

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