Spielsperren
- Die Spielsperre gilt als eine der effektivsten Massnahme des Spielerschutzes.
- Eine übergreifende Spielsperre über alle Geldspielprodukte gibt es in der Schweiz nicht.
- Bei Spielangeboten ohne Sperrmöglichkeit (z.B. Tactilo, Rubbellose etc.) sind Massnahmen bezüglich der Finanzen umso wichtiger.
Spielbanken
National
- Eine Spielsperre ist in der ganzen Schweiz gültig.
- Schweizer Casinos sind verpflichtet, Spielsperren durchzuführen. Sie sind ein erste effiziente Spielerschutzmassnahme bei vorliegender Geldspielproblematik.
- In der Schweiz sind Spielsperren auf vier verschiedene Arten möglich:
- Freiwillige Selbstsperre schriftlich (Antrag)
- Selbstsperre im Casino
- angeordnete durch das Casino (Sozialkonzept), Casinos sind gesetzlich nur dann verpflichtet Personen zu sperren, wenn diese sich ihr Spielverhalten finanziell nicht leisten können oder Schulden haben
- Meldung durch Dritte (Angehörige) zur Abklärung einer Spielsperrung (anonym möglich), siehe careplay.
International
- siehe careplay
Lotterien und Wettanbieter
National
- Swisslos online: Der Spieler kann sich jederzeit selbst sperren, indem er die Swisslos Internet-Hotline (0848 877 855) anruft oder indem er sich unter "Mein Profil" eine temporäre Selbstsperre für einzelne oder alle Internet-Spiele einrichtet.
International
- Die entsprechenden Spielsperrenprozesse müssen bei den jeweiligen Anbietern abgeklärt werden.
Online-Geldspiele
- Alle grossen Online Geldspielproduktanbieter bieten die Möglichkeit einer Selbstspielsperre an. Dies benötigt jedoch ein hohes Mass an Selbstkontrolle. Filtersoftware, welche Geldspielproduktanbieter sperren, werden laufend diskutiert.
- Den Spielenden kann auch vorgeschlagen werden, eine Kinderschutz-Software zu installieren, wie sie oft von Eltern gebraucht wird. Für einige Spielende genügt dies bereits als symbolischer Schutz, um ihren Vorsatz der Reduktion oder des Aufhörens mit Online-Spielen aufrecht zu erhalten.