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Harmreduction

Die Schadensminderung und Überlebenshilfe gehört neben Prävention, Therapie / Reintegration und Repression zu den vier Säulen der schweizerischen Drogenpolitik.

Das Konzept der Schadensminderung beruht auf der Einsicht, dass Konsumierende vorübergehend oder dauerhaft unfähig sein können, den Drogenkonsum aufzugeben. In dieser Phase geht es darum, ihren Gesundheitszustand und ihre soziale Integration zu bewahren. Die Schadensminderung orientiert sich damit am Grundrecht der menschlichen Würde und impliziert weder eine Billigung noch eine Missbilligung des Drogenkonsums. Im Gegensatz zur Therapie wird der Konsum mit schadenmindernden Massnahmen nicht notwendigerweise beeinflusst, sondern es werden lediglich Risiken gesenkt und bleibende gesundheitliche Schäden vermindert, z.B.:

  • Überlebenshilfe durch OAT
  • Infektionskrankheiten (Hepatitis Impfung; HIV Prävention, saubere Injektionstechnik, rechtzeitige Wundbehandlung)
  • psychische Erkrankungen (therapeutische Begleitung, Beziehungsarbeit, Früherkennung, rechtzeitige Behandlung, ev. in Zusammenarbeit mit Fachperson) und
  • sozialen Abstieg (für die Hausärztin oder den Hausarzt meist in Zusammenarbeit mit der Suchtfachstelle: z.B. Ausbildung abschliessen, Arbeitslosigkeit verhindern, Beziehungsnetze pflegen, Hilfestellung in Fragen der Sozialversicherungen, Schuldensanierung, Entkriminalisierung).