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Wahrung Privatsphäre

  • Die Wahrung der Privatsphäre kann ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Compliance sein.
  • Sowohl in der Arztpraxis wie auch in der Apotheke soll die Abgabe der Opioidagonisten unter Wahrung der Privatsphäre erfolgen, dies bedeutet:
    • Das Personal soll Gespräche mit der Patientin oder dem Patienten, wie auch die Abgabe der Opioidagonisten nicht im Empfangsbereich durchführen.