Heroingestützte Behandlung (HeGeBe)
Mit der Heroingestützten Behandlung HeGeBe wird schwer Opioidabhängigen geholfen, die mit anderen drogentherapeutischen Angeboten nicht erreicht werden. Sie beinhaltet
- eine strikt reglementierte und kontrollierte Verschreibung von Diacetylmorphin (pharmazeutischem Heroin),
- und ist eingebettet in eine umfassende psychosoziale Betreuung
- und ärztliche Behandlung.
Die Heroingestützte Behandlung wurde von 1994 bis 1996 im Rahmen einer nationalen Kohortenstudie erprobt und anschliessend mit dem dringlichen Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1998 (Betäubungsmittelgesetz (Art 8 Absatz 6-8)) und der Verordnung über die ärztliche Verschreibung von Heroin vom 8. März 1999 (Verordnung über die ärztliche Verschreibung von Heroin) Bestandteil der 4-Säulen-Politik. Der Bundesbeschluss wurde im Juni 2003 bis Ende 2009 verlängert. Mit dem revidierten Betäubungsmittelgesetz, welches im November 2008 in einer Volksabstimmung angenommen wurde, ist die HeGeBe jetzt langfristig gesetzlich verankert. Durch die definitive Zulassung der Herointabletten im Dezember 2010 stellt das BAG a priori nur noch "Mix-Bewilligungen" aus, also Bewilligungen für die OAT mit Tabletten und/oder intravenös.
Ende 2018 wurden 1532 Patientinnen und Patienten in 21 ambulanten Zentren und in einem Gefängnis in folgenden Orten behandelt: Basel, Bern, Biel, Brugg, Burgdorf, Cazis, Chur, Genf, Horgen, Luzern, Olten, Reinach, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thun, Winterthur, Wetzikon, Zug und 2x Zürich. Im April 2018 wurde in Lausanne ein neues Zentrum eröffnet.
Aufnahmekriterien
- Alter über 18 Jahre
- Schwere Opioidabhängigkeit seit mindestens 2 Jahren
- Mindestens zwei Behandlungsversuche mit einer anderen anerkannten ambulanten oder stationären Methode abgebrochen oder erfolglos absolviert
- Defizite im somatischen, psychologischen und/oder sozialen Bereich, die auf den Drogenkonsum zurückzuführen sind
Ziele
- Andauernde therapeutische Einbindung
- Verbesserung des physischen oder psychischen Gesundheitszustandes
- Verbesserung der sozialen Integration (Arbeitsfähigkeit, Distanzierung von der Drogenszene, Abbau deliktischen Verhaltens)
- Abstinenz von Opioiden kann eine langfristige Therapieoption sein. Ist eine Abstinenz nicht erreichbar oder nicht zumutbar, kann die OAT auch zeitlich unlimitiert im Sinne einer Palliativbehandlung fortgesetzt werden.
Ergebnisse
- Gesundheit und Soziales
- Verbesserung des psychischen und körperlichen Gesundheitszustandes
- Stabilisierung der Wohnsituation
- schrittweise Wiederbeschäftigung
- Abnahme des Konsums von nicht verschriebenen Substanzen
- Deutlich weniger Kriminalität
- Abnahme der Beschaffung des Einkommens aus illegalen Aktivitäten von 70%
- der Patientinnen und Patienten bei Eintritt auf 10% nach 18 Therapiemonaten
- Übertritte in andere Therapien
- ein grosser Teil der aus der HeGeBe austretenden Patientinnen und Patienten tritt in ein OAT-Programm mit einem anderen Opioid über (Methadon, L-Polamidon, Buprenorphin, Morphin).
- Ein kleiner Teil tritt in eine abstinenzorientierte Therapie über.
- Wirtschaftlicher Nutzen
- Durchschnittskosten pro Behandlungstag und Patientin oder Patient im Jahr 2004 von 57 Franken
- volkswirtschaftliche Gesamtnutzen von 95 Franken pro Tag
- Einsparung von 38 Franken pro Patiententag
- Kantone und Gemeinden tragen rund 20%, die Krankenkassen rund 80% der Kosten
- Weitere Reduktion des Beikonsums, insbesondere Kokain
Im Juli 2004 wurde eine Pilotstudie mit dem Ziel, Aufschluss über den Nutzen von Methylphenidat (Ritalin) in der Behandlung des Kokainkonsums bei Patientinnen und Patienten in Heroingestützter Behandlung zu erhalten, durchgeführt. - Verbesserung der Behandlung von Doppeldiagnose-Patientinnen und -Patienten
- Für jede Patientin und jeden Patienten die bestmögliche Therapieform zum bestmöglichen Zeitpunkt
- Tendenziell lässt sich sagen, dass die Zentren sich im Sinne einer Verbesserung der Behandlung immer mehr weg von der Spezialisierung auf Heroingestützte Behandlung, hin zu Zentren mit Verschreibung von verschiedenen Opioidagonisten bewegen.
HeGeBe im Ausland
Neben der Schweiz ist die Heroingestützte Behandlung auch in Grossbritannien, den Niederlanden, in Deutschland und in Dänemark eine offiziell zugelassene Behandlungsform für Opioidabhängige. Kanada hat die Abgabe von DAM nach Abschluss der Studien wieder gestoppt. In Spanien ist die Zulassung noch nicht definitiv (2012).
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit
Abteilung Prävention
Nichtübertragbare Krankheiten
3003 Bern
www.bag.admin.ch